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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AGB gelten nur für Unternehmer (B2B). RufNetz verkauft nicht an Verbraucher.

§ 1 Geltung und Vertragsschluss

1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der RufNetz GmbH, Am Sonnenhang 4, 4040 Linz, FN 684482 t („RufNetz“) und ihren Kunden („Betrieb“). Abweichende Bedingungen des Betriebs gelten nur, wenn RufNetz ihnen schriftlich zustimmt.

2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Betrieb im Onboarding ein Paket wählt, diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag annimmt und die Bestellung abschickt. RufNetz bestätigt per Mail.

3. RufNetz speichert, welche Fassung der AGB der Betrieb wann angenommen hat.

4. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Teil dieses Vertrags.

5. Für Pilotbetriebe gilt die gesondert vereinbarte Pilotvereinbarung.

§ 2 Leistung

1. RufNetz stellt dem Betrieb eine digitale Assistentin bereit, die auf künstlicher Intelligenz beruht. Sie nimmt Anrufe an, verarbeitet Nachrichten, führt Kunden, Aufträge, Termine, Angebote und Rechnungen und meldet dem Chef, was ansteht. Was das gewählte Paket umfasst, steht in der Leistungsbeschreibung in ihrer bei Bestellung gültigen Fassung.

2. Die Assistentin bereitet vor, der Betrieb entscheidet. Nachrichten, Angebote, Rechnungen und Terminzusagen an Kunden gehen nur mit Freigabe des Betriebs hinaus.

3. RufNetz schuldet die Bereitstellung der Software, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. RufNetz ist keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung; Rechnungen prüft der Betrieb vor dem Versand selbst.

4. RufNetz darf die Software weiterentwickeln. Wesentliche Leistungen eines Pakets fallen während der Laufzeit nicht ersatzlos weg.

5. Gesprächsminuten und sonstige nutzungsabhängige Leistungen, die im gewählten Paket nicht enthalten sind, werden nach Verbrauch abgerechnet. Es gelten die Preise der Preisliste bzw. des Angebots zum Zeitpunkt der Bestellung (netto).

§ 3 Testzeit, Preise, Laufzeit, Kündigung

1. Testzeit: Die ersten 30 Tage sind Testzeit. In dieser Zeit kann der Betrieb jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen; es fällt nichts an. Kündigt er nicht, beginnt nach der Testzeit die gewählte Laufzeit.

2. Preise (netto, zuzüglich USt, keine Einrichtungsgebühr): Es gelten die Preise der Preisliste bzw. des Angebots zum Zeitpunkt der Bestellung.

3. Zahlung: monatlich im Voraus per Karte oder SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienst Stripe. Nutzungsabhängige Entgelte nach § 2 Abs. 5 werden mit der Folgerechnung abgerechnet. Rechnungen kommen elektronisch.

4. Laufzeit monatlich: kündbar zum Ende jedes Monats.

5. Laufzeit 12 Monate: kündbar zum Ende der 12 Monate mit einer Frist von einem Monat; sonst verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat und ist dann monatlich kündbar.

6. Paketwechsel: ein höheres Paket jederzeit ab dem nächsten Monat, ein niedrigeres zum Ende der Laufzeit.

7. Zahlungsverzug: Nach erfolgloser Mahnung darf RufNetz die Leistung ruhend stellen. Die Daten bleiben erhalten.

8. Kündigung in Textform (Mail oder im Dashboard). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 4 Pflichten des Betriebs

1. Der Betrieb prüft, was die Assistentin vorbereitet, bevor er es freigibt: Angebote, Rechnungen, Preise, Terminzusagen und Antworten an Kunden. Mit der Freigabe gilt der Inhalt als seine eigene Erklärung.

2. Am Telefon sagt die Assistentin, dass sie eine KI ist. In Mails und Nachrichten tritt sie im Namen des Betriebs auf und behauptet nie, ein Mensch zu sein. Der Betrieb informiert seine Kunden in seiner eigenen Datenschutzerklärung über den Einsatz.

3. Der Betrieb hält seine Zugänge geheim und meldet einen Missbrauch sofort.

4. Der Betrieb nutzt RufNetz nicht für rechtswidrige Zwecke, insbesondere nicht für unerlaubte Werbeanrufe oder Werbenachrichten.

5. Leitet der Betrieb Anrufe oder Mails an RufNetz um, bleibt er Inhaber seiner Rufnummer und Postfächer und ist für deren Einstellungen verantwortlich.

§ 5 Verfügbarkeit, Haftung, Datenschutz, Änderungen

1. Verfügbarkeit: RufNetz bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb rund um die Uhr. Wartungen kündigt RufNetz vorher an. Für Ausfälle bei Telefon-, Mail- oder Cloud-Anbietern außerhalb des Einflusses von RufNetz gilt keine Zusage. Fällt die Assistentin aus, laufen Anrufe auf die vom Betrieb hinterlegte Ausweichnummer, soweit technisch möglich.

2. Haftung: RufNetz haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RufNetz nur für die Verletzung wesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens die Entgelte der letzten 12 Monate. Für entgangenen Gewinn und für Inhalte, die der Betrieb freigegeben hat, haftet RufNetz bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

3. KI-Ergebnisse: Die Assistentin kann sich irren, etwa beim Verstehen eines Anrufs. Darum gehen keine Inhalte ohne Freigabe hinaus, und der Betrieb prüft sie nach § 4.

4. Datenschutz: RufNetz verarbeitet die Kundendaten des Betriebs als Auftragsverarbeiter nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Nach Vertragsende kann der Betrieb binnen 30 Tagen seine Daten exportieren, danach werden sie gelöscht.

5. Änderungen der AGB: RufNetz kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vorher per Mail an. Widerspricht der Betrieb nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; darauf weist RufNetz in der Ankündigung hin. Bei Widerspruch kann jede Seite zum Inkrafttreten kündigen. Preiserhöhungen während einer 12-Monats-Laufzeit gibt es nicht.

6. Schluss: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Linz. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest gültig.

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